26.05.2015

TTIP – Das Freihandelsabkommen mit den USA

...und warum die regionale Lebensmittelwirtschaft es nicht braucht.

Die geplante transatlantische Freihandelszone TTIP zwischen der EU und den USA bereitet Kopfzerbrechen. Auf der einen Seite heißt es vom Abbau von Handelshemmnissen und Wachstum, auf der anderen Seite fürchtet man u.a. Gentechnik und Rückschläge für den Verbraucherschutz.

Regionalität, Rückverfolgbarkeit, Gentechnikfreiheit, Differenzierung im Angebot – das alles sind Werte, die enorm an Wichtigkeit gewonnen haben und diese nicht wieder einbüßen sollen! Vielfältige und qualitativ unterschiedliche Produkte am Markt bringen grundsätzlich mehr Auswahlmöglichkeiten für Verbraucher und Bürger. Das bedeutet mehr Lebensqualität. Die Planwirtschaft im Osten ist unter anderem an der Einfalt beim Angebot gescheitert.

Mit TTIP wird nach der Meinung vieler Gegner ein Weg eingeschlagen, der gerade multinationale große Unternehmen unterstützt. Kleinere Betriebe, die oft nicht das Kapital haben sich mit internationalen Regelungen auch im Streitfall erfolgreich zur Wehr zu setzen, werden auf der Strecke bleiben.

Die Gerichtsbarkeit, Normierung und Standardisierung und vor allem abweichende Ansichten über gesundheitsbedenkliche Produkte zielen auf eine massive Einschränkung in der Entscheidungsfreiheit ab. Bereits jetzt schreibt die EU Kennzeichnungsregelungen für Lebensmittel vor, die der besonderen Auslobung von regionalen und produktspezifischen Besonderheiten noch nicht ausreichend Rechnung tragen. Mit TTIP muss in diesem Bereich mit weiteren Einschränkungen gerechnet werden. Außerdem ist zu befürchten, dass in den Geheimverhandlungen Regelungen geschaffen werden, die die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen im Ernährungsbereich erleichtern, bzw. dass die grüne Gentechnik geduldet werden muss.

Kriterien, die bei der Marke „sternenfair“ umgesetzt werden, könnten nach jetzigen Informationen nicht mehr ohne weiteres realisiert werden. Bei sternenfair sind z.B. gentechnikfreier Anbau und Fütterung vorgeschrieben sowie ein Verzicht auf Futtermittel aus Übersee.

Dass bei sternenfair die Milch aufgrund der Fütterungsvorschriften mit hohem Grünlandanteil, weniger Mais und weniger Kraftfutter erheblich mehr wertvolle Fettsäuren, z.B. Omega-3 und CLA-Säuren enthält als normale konventionelle Milch, darf aufgrund einer EU-Verordnung (Health-Claims-VO) aktuell schon nicht für den Verbraucher kenntlich gemacht werden.

Das Recht, besondere Standards auszuloben und so Transparenz für den Verbraucher zu schaffen, ist gerade mit TTIP nicht in ausreichendem Maße gegeben.

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